Die ARAG Agentur Kluge wurde am 01.07.2013 als Einzelunternehmen durch den Inhaber Christopher Kluge gegründet. Zu Beginn war
die Etablierung im Markt das alleinige Ziel des Unternehmens. Sehr schnell wurde das Unternehmen durch Angestellte erweitert und die Geschäftsfelder erweitert. Seit 2013 kümmert sich die ARAG Agentur Kluge um Privat- und Firmenkunden.
Im Rahmen der Firmenkundenbetreuung und der immer komplexeren Beratungsintensität fing die Agentur an, sich seit Anfang 2016 um die Absicherungen im Bereich der Manager zu etablieren. Dabei wurde das Augenmerk nicht nur auf die Unternehmen an sich gelenkt, sondern auch um Angestellte in Führungspositionen, Leitende Angestellte und Angestellte Geschäftsführer. Denn auch diese bedürfen eines Aufwendigeren Schutzes. Anfangs wurden Kunden in den regionalen Kreisen beraten, dank neuer Medien und der IT 4.0 ist es auch ohne größeren Aufwand möglich bundesweit zu agieren und qualitativ hochwertig zu beraten.
Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin, ich freue mich auf Sie!
Ihr Christopher Kluge
Sie denken vorausschauend und möchten Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter gegen die finanziellen Folgen eines Strafverfahrens absichern? Sie wollen als Privatperson in Ihrer Funktion als gesetzlicher Vertreter verlässliche Rechtssicherheit genießen? Unser Manager-Rechtsschutz leistet noch mehr: Wir werden frühzeitig aktiv, um einen möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten – auch für die Reputation Ihrer Firma. Damit Ihr Unternehmensalltag so unbeschwert wie möglich bleibt.
SPEZIAL-STRAF-RECHTSSCHUTZ
Wir zahlen für Ihre Verteidigung, zum Beispiel beim Vorwurf fahrlässiger und vorsätzlicher Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Wenn Sie als Zeuge aussagen und die Gefahr einer Selbstbelastung annehmen müssen, leistet Ihnen ein Rechtsanwalt Beistand.
Wann treten wir zum Beispiel für Sie ein?
Das leisten wir für Ihre Verteidigung:
Ihre frühzeitige Verteidigungsstrategie:
VERMÖGENSSCHADEN-RECHTSSCHUTZ:
Hier übernehmen wir die Kosten, um haftpflichtbedingte Schadenersatzansprüche aufgrund von Vermögensschäden außergerichtlich und vor Gericht abzuwehren.
So halten wir Ihnen den Rücken frei:
ANSTELLUNGSVERTRAGS-RECHTSSCHUTZ:
Rechtliche, den Anstellungsvertrag betreffende Auseinandersetzungen sind für Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände nicht über den herkömmlichen Arbeits-Rechtsschutz abgedeckt. Auch der gesetzliche Kündigungsschutz (wie ihn Arbeitnehmer für sich in Anspruch nehmen können) greift für sie nicht. Wer sich mit den Gesellschaftern oder Eignern nicht gütlich einigen kann, muss vor das Landgericht ziehen.
Bei Konflikten zwischen Unternehmen und deren gesetzlichem Vertreter ist der Streitwert oft beträchtlich. Entsprechend hoch sind die Gebühren für Anwalt und Gericht. Wir tragen die Kosten in vereinbarter Höhe, wenn nötig, durch alle Instanzen und zahlen:
Individuelle Absicherungsmöglichkeiten
auf Unternehmensseite und als Privatlösungen:
Unternehmen:
Das Unternehmen versichert gesetzliche Vertreter, Führungskräfte, Mitglieder der Aufsichtsorgane wie Beirats- und Aufsichtsratsmitglieder und sämtliche Betriebsangehörige. Versicherungsschutz besteht auch für freie Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit für Ihr Unternehmen, Betriebsärzte, Praktikanten, Leiharbeitnehmer, ausgeschiedene Mitarbeiter, externe Mandate, Interimsmandate und unselbstständige Niederlassungen
Privatlösungen:
Leiter von Unternehmen, die als juristische Person betrieben werden, zum Beispiel Geschäftsführer einer GmbH, Vorstandsmitglieder Aufsichtsrats-, Beirats- und Verwaltungsratsmitglieder, Prokuristen